Aktuelle Informationen aus der GdP, Kreisgruppe Hochsauerlandkreis:
Polizeilicher Kräftebedarf kann nicht objektiv berechnet werden
Das Innenministerium NRW antwortete auf GdP-Positionspapier
Die GdP- Kreisgruppe Hochsauerlandkreis erhielt eine Anwort vom Innenministerium NRW, auf ihr kritisches Positionspapier zur belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) bei ländlichen Polizeibehörden. In dem Antwortschreiben wird daraufhingewiesen, dass die von der GdP-Kreisgruppe, nur unter dem Gesichtspunkt der topographischen Gegebenheiten im Hochsauerlandkreis, vorgelegten Vergleichszahlen nicht geeignet sind die tatsächliche polizeiliche Belastung abzubilden. Das Innenministerium räumt jedoch ein, dass bereits Anfang der neuziger Jahre eine Arbeitsgruppe beim Innenministerium sich nicht in der Lage gesehen hat, eine überzeugene Berechungsformel zu entwickeln. Der GdP-Kreisgruppenvorstand hält die Kritik an der belastungsbezogenen Kräfteverteilung  (BKV) deshalb weiterhin für gerechtfertigt. Die vorgenommene Berechung sollte nur die Flächenprobematik verdeutlichen. Nach den Angaben des Innenministeriums haben umfangreiche Untersuchungen seit den achziger Jahren bereits zu der Feststellung geführt, dass ein objektiver Maßstab zur Berechung des polizeilichen Kräftebedarfs auf Landesebene weder in Deutschland noch im europäischen Ausland exisitert. Vertröstet wurde die GdP-Kreisgruppe auf anstehende Datenerhebungen (DSM, Cebius usw.) die dann eine neue Personalbedarfsermittlung ermöglichen. Nach der Auffassung des GdP-Vorstandes ist den Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Kolleginnen und Kollegen aktuell damit nicht geholfen, weil kurz- bzw. mittelfristig bei der belastungs- bezogenen Kräfteverteilung (BKV) die topographischen Gegebenheiten und die damit verbundenen Auswirkungen keine Berücksichtigung finden. Die GdP-Kreisgruppe wird bei der derzeit laufenden Unterschriftenaktion 5000plus weiterhin auf das Problem hinweisen. Nov. 2002